Do 19. Mai 2011, 19:01
Ja, ich wünschte mir so eine Reaktion von meinem Verband!
Wann passiert da was.......?
Was da steht, entspricht zu 100% meinem Denken, meinen Gefühlen, MIR! Im Grunde hätte er auch

können:" Liebes Volk, die Grünen verarschen Euch, gauckeln Euch was vor und errichten bald eine grüne Wattebausch-Diktatur!
Achtung, sollten die Grünen je einen Bundeskanzler stellen droht warscheinlich der verpflichtende Konsum von Cannabis!!! 
Spaß beiseite, hier meine Korrespondenz mit der SPD:
Ich hatte bei der Bundes-SPD angefragt, wie und ob sie das WaffG weiter verschärfen wollen. Das interessierte mich

ganz besonders im Hinblick auf die Landtagswahlen in BW. Ich bekam dann die Antwort: Nein, nicht direkt, wohl nicht so richtig... zumindestens im Augenblick nicht!
Sehr geehrter Herr ******,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir vom Parteivorstand der SPD zur Beantwortung zugeleitet wurde. Seitens der SPD-Bundestagsfraktion gibt es jedoch keine aktuelle Gesetzesinitiative für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts.
Die letzte größere Änderung des Waffenrechts erfolgte im Zuge der Änderung des Sprengstoffgesetzes - als notwendige Konsequenz aus dem Amoklauf eines Schülers in Winnenden im März 2009, vgl. auf
*Änderung Sprengstoffgesetz und Waffenrecht
*Anzahl legaler und

egaler Waffen soll reduziert werden
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok ... 84,00.htmlMit freundlichen Grüßen
Jörg Esch
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Dann laß ich wenige Tage später den berühmt berüchtigten Koalitionsvertag aus BW und kam mir, wie so häufig wenn Politiker reden, "veräppelt" vor.
Ich wollte Klarheit und bat die Bundestagsfraktion der SPD um Aufklärung.
Hier das Ergebnis:
Sehr geehrter Herr ..............,
es besteht kein Anlass, sich "veräppelt" zu fühlen. Die Ihnen von unserem Bürgerservice erteilte Auskunft ist völlig zutreffend. Zum besseren Verständnis: Mit dem
> Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg
> Baden-Württemberg 2011 - 2016
wird die künftige Politik des Landes Baden-Württemberg zwischen den Landesverbänden der beiden Koalitionsparteien vereinbart. Darüber entscheidet - nach vorheriger Mitgliederbefragung - der Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg. Die Bundespartei und die Bundestagsfraktion der SPD sind an der Entscheidung nicht beteiligt.
Die angesprochene Bundesratsinitiative zum Waffenrecht beruht auf Artikel 76 des Grundgesetzes (GG), der auszugsweise lautet:
> (1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.
> (2) .....
> (3) Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen zuzuleiten. Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen. ...... Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluß zu fassen.
Das bedeutet, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg zunächst im Bundesrat eine Mehrheit benötigt, um einen Bundesratsbeschluss herbeizuführen. Nur wenn dies gelingt, wird die Gesetzesvorlage gemäß Art. 76 Abs. 3 GG dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet und benötigt dann auch dort eine Mehrheit. Nur und erst dann würden sich die Fraktionen des Bundestages damit befassen. Der zu diesem Zeitpunkt ggf. zu treffenden Entscheidung der SPD-Bundestagsfraktion kann ich selbstverständlich nicht vorgreifen. Ich darf Sie allerdings hinweisen auf die Rede unserer Berichterstatterin Gabriele Fograscher in der Plenardebatte am 18. Juni 2010 (Plenarprotokoll, S. 5231 ff.)
http://webtv.bundestag.de/iptv/player/m ... ent=661262Mit freundlichem Gruß
Gerhard Lechleitner
Problem: Was die Fograscher da sagt ist toll, aber schon sehr lange her!